Verfügungsfonds ISEK Barmen – Innenstadt
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Überblick
Gute Ideen für die Innenstadt gemeinsam umsetzen!
Der Verfügungsfonds „Verfügungsfonds ISEK Barmen – Innenstadt“ ist ein flexibles Förderinstrument, finanziert aus der Stadterneuerung NRW.
Er stellt für den Geltungsbereich des ISEK Innenstadt Barmen Mittel zur Verfügung, die z. B. Bewohnende, Vereine, Initiativen, Nachbarschaftsgruppen oder Organisationen für bürgerschaftliche Projekte beantragen können. Der Verfügungsfonds bietet diesen Akteuren nunmehr die Möglichkeit, ihre Projektideen mit bis zu 100 % der Kosten zu bezuschussen.
Entscheidungen über die Förderung trifft der Barmer Innenstadtbeirat, der die Förderanträge anhand der Bedürfnissen des Stadtteils beurteilt.
In dem Fördertopf befinden sich 163.000 €, die bis Ende 2027 verausgabt werden können.
Somit hat jede(r) die Möglichkeit, sich mit seiner/ ihrer Projektidee aktiv in die Entwicklung der Barmer Innenstadt einzubringen.
Antragsberechtigt sind alle Bewohner*innen-Gruppierungen, Vereine, Einrichtungen und Verbände, die sich im Sinne der Fördergrundsätze und -ziele im ISEK-Gebiet „Innenstadt Barmen“ engagieren.
Gefördert werden nichtkommerzielle, gemeinnützige Projekte, die bürgerschaftliches Engagement unterstützen und das gemeinsame Leben in der Barmer Innenstadt verbessern.
Ablauf im Überblick
Die nachfolgende Grafik zeigt die Ablaufschritte eine Verfügungsfonds-Projekts – von der Idee bis zur Abrechnung.
Weitere Informationen zum Verfügungsfonds finden Sie, wenn Sie die obigen Reiter anklicken.
Einen Überblick über die wichtigsten Informationen finden Sie auch in unserem Informationsflyer.
Was wird gefördert?
Neue Impulse durch Ihre Projekte
Ziele des Verfügungsfonds
Mit dem Verfügungsfonds Innenstadt Barmen können kleine Projekte im Programmgebiet schnell und unbürokratisch gefördert werden. Ziel ist es, Engagement vor Ort zu stärken und Bewohnerinnen und Bewohner aktiv in die Stadtentwicklung einzubeziehen.
Uber den Verfügungsfonds sollen kleinteilige, nicht-kommerzielle Projekte, Maßnahmen und Aktionen gefördert werden. Diese sollen neue Impulse für die Barmer Innenstadt setzen.
Es werden Projekte und Aktivitäten gefördert, die einen direkten Bezug zur Barmer Innenstadt haben, und von denen möglichst viele Menschen profitieren. Das Image und die nachhaltige Entwicklung der Barmer Innenstadt sowie die lokale Zusammenarbeit sollen gestärkt werden. Die lokalen Akteure sollen sich mit ihrem Stadtteil identifizieren und ihn aktiv mitgestalten. Der Verfügungsfonds bietet eine finanzielle Förderung bis zu 100 % zur Umsetzung Ihrer Ideen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nichtkommerzielle, gemeinnützige Projekte, die bürgerschaftliches Engagement unterstützen und das gemeinsame Leben in der Barmer Innenstadt verbessern.
Förderfähig sind Sachkosten sowie Honorarkosten, sofern externe Honorarkräfte für die Umsetzung eines Projekts erforderlich sind.
Es geht um die Unterstützung und Möglichmachung neuer Projekte, die keine oder keine ausreichende Finanzierung haben, und zu deren Umsetzung eine Förderung erforderlich ist (Fehlbedarfsfinanzierung).
Die Projekte müssen im Programmgebiet Innenstadt Barmen liegen, oder überwiegend im Programmgebiet wirksam sein. Die Förderobergrenze beträgt 25.000 €, i.d.R aber kleinere Projekte (ca. 5.000 €).
Die Projekte und Aktionen müssen einen Beitrag zur Erreichung der folgenden Ziele leisten:
- Nachhaltige Entwicklung: Die Maßnahme muss eine nachhaltige Entwicklung innerhalb des
Innenstadtbereichs bewirken. - Beantragte Projekte sollten eine Perspektive zur Verstetigung erkennen lassen ohne eine
dauerhafte Förderung zu benötigen. Für erkennbare Folgekosten muss eine Finanzierung
dargestellt werden. - Beantragte Projekte sollen Kooperationen durch Projekte und Aktivierung der Bürgerschaft
bewirken: Stärkung der lokalen Zusammenarbeit und der eigenen Identifizierung der lokalen
Akteure mit ihrem Stadtteil. - Projekte müssen eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit beinhalten
- Projekte, die wiederholt beantragt werden, sollen bezüglich der Kosten degressiv sein und
eine Erläuterung beinhalten, warum eine wiederholte Förderung notwendig ist. - Maßnahmen, die erstmals durchgeführt werden, werden bevorzugt gefördert.
- Beantragte Projekte sollen neue Impulse setzten und keine Fortführung laufender Projekte
beinhalten. - Alle für die Maßnahme erforderlichen privaten oder öffentlich-rechtlichen Genehmigungen
bzw. deren Möglichkeit zur Genehmigung werden vom Antragsteller vor Maßnahmenbeginn
nachgewiesen.
Es geht um:
- Förderung der Aktivierung des Bewohnerengagements
- Schaffung von mehr Eigenverantwortung bzw. Selbsthilfe
- Förderung der Integration unterschiedlicher Gruppen im Quartier
- Belebung der Stadtteilkultur
- Soziale Stabilisierung des Stadtteils
- Stärkung der Identität mit dem Stadtteil
- Stärkung des interkulturellen Zusammenlebens und der nachbarschaftlichen Kontakte.
- Vernetzung der verschiedenen Akteure im Quartier, Ausbau von Kooperationsstrukturen
- Imageverbesserung des Stadtteils
- Stärkung der lokalen Wirtschaft im Stadtteil
Was wird NICHT gefördert?
Generell nicht gefördert im Verfügungsfonds werden:
- Laufende, bereits finanzierte Projekte.
- Projekte, die primär wirtschaftliche Gewinne erzielen sollen
wie z.B. „Förderung“ einer kommerziellen Unternehmung (etwa Ladenlokal-Betrieb oder Umsatzerwartung).
→ Der Verfügungsfonds ist ausdrücklich für sozial-gemeinschaftliche Zwecke, nicht für Gewerbe/ Subvention von Geschäftsmodellen gedacht. - Laufende Betriebs- oder Personal-Kosten.
→ Regelmäßige Sach- oder Betriebsausgaben oder Personalkosten einer Organisation sind in der Regel nicht förderfähig, ebenso wenig wie laufende Kosten des Alltagsbetriebs (Miete, Strom, Büro etc.). - Maßnahmen, die bereits begonnen wurden.
Projekte, für die vor der Bewilligung bereits Beauftragungen erfolgt, Ausgaben getätigt oder Arbeiten begonnen wurden
→ Das bedeutet: vorzeitiger Maßnahmebeginn schließt Förderung meistens aus - Pflichtaufgaben der Kommune.
Aufgaben, die von der Kommune ohnehin gesetzlich oder regulär zu erfüllen wären
→ Verfügungsfonds-Mittel sollen ergänzen, nicht ersetzen, was ohnehin kommunal zu leisten ist. - Doppelförderung.
Maßnahmen, die gleichzeitig von anderen Förderprogrammen (z. B. Landes-/Bund-, EU-Fördermittel) bezuschusst werden.
Höhe der Förderung
Höhe der Förderung
Projekte können mit bis zu 100 % der Gesamtkosten über Städtebaufördermittel des Programms „Lebendige Zentren“ gefördert werden.
Im Regelfall soll die Fördersumme einen Betrag von 25.000 € (brutto) nicht überschreiten. Üblich sind eher kleinere Projekte.
Die Zuwendung erfolgt zweckgebunden für die beantragte Maßnahme. Die Mittel müssen dem Zweck angemessen sein und wirtschaftlich verwendet werden.
In dem Fördertopf befinden sich insgesamt 163.000 €, die bis Ende 2027 verausgabt werden können.
Alle Informationen haben wir kompakt in unserem Flyer für Sie zusammengestellt. Detaillierte Informationen können Sie zudem der dem Verfügungsfonds ISEK Barmen – Innenstadt zugrundeliegenden Richtlinie entnehmen.
Beispiele
Beispiele für förderfähige Maßnahmen
Nachfolgend einige Beispiel für fördefähige Maßnahmen, um einen Eindruck von breiten Einsatzmöglichkeiten des Fonds zu vermitteln:
Aktivierende, engementfördernde soziale und kulturelle Aktionen.
- Workshops und Qualifizierungsangebote zu Stadtteilthemen (z. B. Nachbarschaft, Mobilität, Nachhaltigkeit etc.)
- Mitmachaktionen und lokale Events, z. B. Nachbarschaftsfeste, Pflanz- oder Spielflächenaktionen, Stadtteilspaziergänge
- Wettbewerbe und kreative Formate, die Bewohnende anregen, Ideen einzubringen
- Förderung von neuen Initiativen im Quartier, z. B. Bilden von Arbeitsgruppen, Nachbarschaftstreffs oder Netzwerken
- Kreative Aktionen oder Wettbewerbe, z. B. zur künstlerischen Gestaltung von Mauern, Fassaden oder Stromkästen.
Image, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Image- und Informationskampagnen für das Quartier, um Identifikation und Wahrnehmung zu stärken
- Flyer, Broschüren, Karten oder Websites zur Kommunikation gemeinsamer Ziele
Einfach investive, gemeinschaftliche Verbesserungen
- Kleinere investive Maßnahmen im öffentlichen Raum, die zur Aufenthaltsqualität beitragen (z. B. Sitzgelegenheiten, Begrünung, Installationen)
- Lichtkonzepte, Beschilderung oder Orientierungshilfen im Quartier
Der Verfügungsfonds ist kein Ersatz für größere städtebauliche Maßnahmen, sondern ergänzt diese durch direkte, bürgerschaftlich geprägte Aktivitäten.
FAQ
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Die nachfolgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verfügungsfonds Barmer Innenstadt sollen Antragstellenden dabei helfen, ihre Anträge vorzubereiten, ihre Projekte umzusetzen und diese abzurechnen. Wir haben der Vollständigkeit halber auch viele Dinge aufgeschrieben, die für die Meisten selbstverständlich sind. Die FAQs stehen hier zum Download bereit.
Wenn noch Fragen offen sind:
Kontaktieren Sie uns bitte, das Team BarmenUrban unterstützt Sie gern!
Wer berät mich, wo reiche ich den Antrag ein?
Als interessierte Fördernehmer*innen können Sie sich bei BarmenUrban beraten lassen. Dort erhalten Sie das Antragsformular (auch online). Sie bekommen dort aber auch Unterstützung bei der Entwicklung Ihrer Projektidee, bei der Findung von Kooperationspartner*innen sowie bei der Formulierung des Antrags.
Den fertigen Antrag reichen Sie bitte vier Wochen vor der nächsten Sitzung des Innenstadtbeirats Barmen bei BarmenUrban ein. Nach einer Prüfung der formalen Kriterien und einer entsprechenden Freigabe durch die Stadt Wuppertal als Fördergeberin (und nur dann!) wird der Antrag dem Innenstadtbeirat Barmen zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.
BarmenUrban unterstützt Sie bei Bedarf auch bei der Durchführung des Projekts sowie bei der Erstellung des Verwendungsnachweises.
Was wird gefördert, was nicht?
Förderfähige Projekte
Gefördert werden nicht kommerzielle, gemeinnützige Projekte, die bürgerschaftliches Engagement unterstützen und das gemeinsame Leben in Barmen verbessern.
Es geht um die Unterstützung und Möglichmachung neuer Projekte, die keine oder keine ausreichende Finanzierung haben, und zu deren Umsetzung eine Förderung erforderlich ist (Fehlbedarfsfinanzierung). Laufende, bereits finanzierte Projekte können nicht gefördert werden.
Die Projekte müssen im Programmgebiet ISEK Barmer Innenstadt liegen, oder überwiegend im Programmgebiet wirksam sein. Die Förderobergrenze beträgt in der Regel 25.000 €, zumeist werden kleinere Projekte gefördert.
Die Projekte und Aktionen müssen einen Beitrag zur Erreichung der folgenden Ziele leisten:
- Nachhaltige Entwicklung: Die Maßnahme muss eine nachhaltige Entwicklung innerhalb des
Innenstadtbereichs bewirken. - Beantragte Projekte sollten eine Perspektive zur Verstetigung erkennen lassen ohne eine
dauerhafte Förderung zu benötigen. Für erkennbare Folgekosten muss eine Finanzierung
dargestellt werden. - Beantragte Projekte sollen Kooperationen durch Projekte und Aktivierung der Bürgerschaft
bewirken: Stärkung der lokalen Zusammenarbeit und der eigenen Identifizierung der lokalen
Akteure mit ihrem Stadtteil. - Projekte müssen eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit beinhalten
- Projekte, die wiederholt beantragt werden, sollen bezüglich der Kosten degressiv sein und
eine Erläuterung beinhalten, warum eine wiederholte Förderung notwendig ist. - Maßnahmen, die erstmals durchgeführt werden, werden bevorzugt gefördert.
- Beantragte Projekte sollen neue Impulse setzten und keine Fortführung laufender Projekte
beinhalten. - Alle für die Maßnahme erforderlichen privaten oder öffentlich-rechtlichen Genehmigungen
bzw. deren Möglichkeit zur Genehmigung werden vom Antragsteller vor Maßnahmenbeginn
nachgewiesen.
Es geht um:
- Förderung der Aktivierung des Bewohnerengagements
- Schaffung von mehr Eigenverantwortung bzw. Selbsthilfe
- Förderung der Integration unterschiedlicher Gruppen im Quartier
- Belebung der Stadtteilkultur
- Soziale Stabilisierung des Stadtteils
- Stärkung der Identität mit dem Stadtteil
- Stärkung des interkulturellen Zusammenlebens und der nachbarschaftlichen Kontakte.
Generell nicht gefördert im Verfügungsfonds werden:
- Laufende, bereits finanzierte Projekte.
- Projekte, die primär wirtschaftliche Gewinne erzielen sollen
wie z.B. „Förderung“ einer kommerziellen Unternehmung (etwa Ladenlokal-Betrieb oder Umsatzerwartung).
→ Der Verfügungsfonds ist ausdrücklich für sozial-gemeinschaftliche Zwecke, nicht für Gewerbe/ Subvention von Geschäftsmodellen gedacht. - Laufende Betriebs- oder Personal-Kosten.
→ Regelmäßige Sach- oder Betriebsausgaben oder Personalkosten einer Organisation sind in der Regel nicht förderfähig, ebenso wenig wie laufende Kosten des Alltagsbetriebs (Miete, Strom, Büro etc.). - Maßnahmen, die bereits begonnen wurden.
Projekte, für die vor der Bewilligung bereits Beauftragungen erfolgt, Ausgaben getätigt oder Arbeiten begonnen wurden
→ Das bedeutet: vorzeitiger Maßnahmebeginn schließt Förderung meistens aus - Pflichtaufgaben der Kommune.
Aufgaben, die von der Kommune ohnehin gesetzlich oder regulär zu erfüllen wären
→ Verfügungsfonds-Mittel sollen ergänzen, nicht ersetzen, was ohnehin kommunal zu leisten ist. - Doppelförderung.
Maßnahmen, die gleichzeitig von anderen Förderprogrammen (z. B. Landes-/Bund-, EU-Fördermittel) bezuschusst werden.
- Vernetzung der verschiedenen Akteure im Quartier, Ausbau von Kooperationsstrukturen
- Imageverbesserung des Stadtteils
- Stärkung der lokalen Wirtschaft im Stadtteil
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Stadtverwaltung klärt in Zusammenarbeit mit BarmenUrban im Vorfeld die formale Förderfähigkeit, also, ob ein Antrag den Förderrichtlinien entspricht und gefördert werden darf. Förderfähige Projekte werden an den Stadtteilbeirat weitergereicht.
Über die Förderwürdigkeit, also ob dem Antrag inhaltlich zugestimmt und dieser der Stadt zur Förderung vorgeschlagen wird, entscheidet der „Barmer Innenstadtbeirat“. Dieser besteht aus 22 stimmberechtigten Mitgliedern sowie einer jeweiligen Stellvertretung.
Der Stadtteilbeirat kann bei seiner Vergabeempfehlung auch Auflagen und Bedingungen formulieren. Die Stadt Wuppertal als Fördergeberin greift die formal umsetzbaren Vergabeempfehlungen des Stadtteilbeirats auf und formuliert daraus einen rechtsgültigen Förderbescheid.
Achtung! Mit den Maßnahmen darf man erst beginnen, wenn der Förderbescheid vorliegt. Ein früherer Maßnahmenbeginn kann zum Verlust der Förderung führen!
Wem gehören angeschaffte Gegenstände?
Es ist in Abstimmung mit der Stadt möglich, eine für den Erhaltungsaufwand angemessene Kostenpauschale für eine Ausleihe zu verlangen. Diese ist separat abzurechnen und auf Verlangen nachzuweisen. Alle hierüber erzielten Verleihentgelte müssen kostendeckend ausschließlich für Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen verwendet werden, Gewinne sind ausgeschlossen.
Eine Übersicht der bereits angeschafften Gegenstände und Ansprechpartner*innen zum Verleig finden Sie auf der Webseite von BarmenUrban.
Welche formalen Anforderungen gibt es an die Projekte?
Damit ein Antrag den formalen Voraussetzungen für eine Förderung entspricht, muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
- Die Projekte müssen im Programmgebiet des ISEK Innenstadt Barmen liegen, oder überwiegend im Programmgebiet wirksam sein.
- Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten sowie kleine investive Projekte.
- Der Zuschuss kann bis zu 100 % der Projektkosten betragen. Er soll mindestens 100 € betragen (Bagatellgrenze) und darf einen Betrag über 5.000 € je Maßnahme nicht übersteigen.
- Bei dem Verfügungsfonds handelt es sich um eine Projektförderung. Mittel aus dem Verfügungsfonds dürfen nicht die Regelfinanzierung von bereits laufenden Projekten ersetzen.
- Co-Finanzierungen aus anderen Quellen wie Spenden etc. sind erwünscht. Doppelförderungen sind nicht zulässig.
- Die Förderung erfolgt als sog. "Fehlbedarfsfinanzierung". Dies bedeutet, dass nur diejenigen Projektkosten gefördert werden, die weder durch Eigenmittel noch durch die Mittel Dritter (andere Fördermöglichkeiten, Spenden, Sponsoren) aufgebracht werden können.
- Aus den über den Verfügungsfonds finanzierten Vorhaben dürfen keine Folgekosten entstehen.
- Maßnahmen können nur dann wiederholt finanziert werden, wenn eine Perspektive zur Verstetigung des Angebots ohne Mittel aus dem Verfügungsfonds plausibel nachgewiesen wird. Eine Folgefinanzierung kann nur degressiv erfolgen (jew. mind. 20 % pro Folgefinanzierung bezogen auf die Ausgangssumme).
- Bei investiven Maßnahmen ist der Nutzen für den Stadtteil deutlich hervorzuheben, und die Maßnahme soll in eine Beteiligungsaktion eingebettet sein.
- Alle für die Maßnahme erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen müssen vorliegen.
- Die Maßnahmen müssen mit der Stadt Wuppertal bzw. BarmenUrban abgestimmt werden. Sie unterliegen den allgemeinen gesetzlichen, sowie den abgabe-, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen.
- Die Mindestteilnehmerzahl für Aktionen, Kurse und Workshops beträgt 5 Teilnehmer.
- Grundsätzlich sollen die Vorhaben nicht länger als 1 Jahr dauern.
Ausgaben und Einnahmen – worauf muss ich achten?
- Antragssteller*innen finanziert die beantragte Förderung grundsätzlich vor (Kostenerstattungsprinzip).
- Förderfähig sind nur die Ausgaben, die Sie nach Erhalt des Bewilligungsbescheids durch die Stadt Wuppertal beauftragt oder getätigt haben!
Alle vorher von Ihnen eingegangenen Zahlungsverpflichtungen, Verträge, Beauftragungen bzw. Käufe können Ihnen nicht erstattet werden.
Ein Verstoß gegen diese Regel kann auch den kompletten Ausschluss von der Förderung nach sich ziehen!
Ausnahme: Es wurde Ihnen ausnahmsweise schriftlich ein vorgezogener Maßnahmenbeginn gewährt. - Alle Ausgaben unterliegen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und sind schriftlich zu begründen (kurzer Vergabevermerk, dass man jeweils das wirtschaftlich sinnvollste Angenbot genutzt hat).
- Ab einem Auftragswert von mehr als 500 € netto sind vor einer Vergabe mindestens drei vergleichbare Angebote bzw. Preisvergleiche - etwa aus dem Internet - einzuholen. Die Vergabe muss an den wirtschaftlichsten Bieter erfolgen (kurzen Vergabevermerk erstellen). Die Beauftragungen dieser Leistungen müssen schriftlich erfolgen.
- Bitte halten Sie sich an Ihren bewilligten Kostenrahmen. Eine Überschreitung der insgesamt bewilligten Kosten ist nicht möglich.
- Änderungen bei einzelnen Kostenpositionen des Finanzplans aus dem Förderantrag um mehr als 20 % sind vorab mit BarmenUrban oder der Stadt Wuppertal abzustimmen.
- Abrechnungsfähig sind nur Originalbelege. Bitte achten Sie auf getrennte Kassenbons (keine Mischung mit Privateinkäufen!)
- Sind bei Ihrem Vorhaben Einnahmen entstanden, müssen diese nachgewiesen und mit entstandenen Ausgaben verrechnet werden (Einnahmen-/ Ausgabenrechnung). Überschüsse werden von der Förderung abgezogen.
- Pfand und alkoholhaltige Getränke sind nicht förderfähig.
- Bewirtungskosten sind lediglich im üblichen/ einfachen Rahmen und im Zusammenhang mit Einsätzen für diejenigen Freiwilligen förderfähig, die aktiv mitwirken, nicht aber für Gäste einer Veranstaltung.
- Rechnungen/ Kassenbons/ Quittungen müssen grundsätzlich folgende Angaben beinhalten:
Name und Anschrift des Lieferanten, Ausstellungsdatum, Umfang und Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung, Nettoentgelt, Aufschlüsselung der Umsatzsteuer nach Steuersätzen bzw. Hinweis auf Steuerfreiheit. - Belege ab 150 € (inkl. MwSt.) Auftragssumme müssen beinhalten:
Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Antragssteller oder Vertreter), Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID-Nummer des Lieferanten, fortlaufende Rechnungsnummer, Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung. - Bei der Bezahlung von Rechnungen beachten Sie bitte, dass evtl. gewährte Skonti zwingend wahrzunehmen und vom Rechnungsbetrag abzuziehen sind. Nicht wahrgenommene Skonti sind nicht förderfähig.
Was ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu beachten?
Zu jedem Projekt ist grundsätzlich eine Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, um auch nach außen hin das Image des Stadtteils und die Bekanntheit des Verfügungsfonds zu verbessern. Die Öffentlichkeitsarbeit muss mit BarmenUrban/ dem Fördergeber abgestimmt werden.
Bitte beachten Sie folgende Dinge:
- Bitte machen Sie Ihr Projekt in geeigneter Form im Stadtteil und ggf. darüber hinaus bekannt (z.B. Flyer, Plakat, Einladungsschreiben, Homepage BarmenUrban, Facebook, Lokalpresse etc.)
- Bei Veröffentlichungen in Druckform (Flyer, Broschüren, Pressemeldung u.a.) und im Internet müssen Sie zwingend in der korrekten Form auf die Förderung über den Verfügungsfonds Innenstadt Barmen und auf die Fördergeber („Fördersatz“ und Logos) hinweisen.
- BarmenUrban stellt eine Logo-Leiste zur Verfügung, die für die meisten Druckerzeugnisse verwendet werden kann.
Die erforderlichen Logos werden Ihnen von BarmenUrban auch in hoher Auflösung zur Verfügung gestellt. Die Vorgaben der Fördergeber für Grafiker sind dort zu finden.
Sie können die Logo-Leiste und die einzelnen Logos hier downloaden. - Bitte lassen Sie uns rechtzeitig vor dem Druck den Entwurf Ihrer Publikation (auch Pressemeldungen) zukommen, damit wir die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften prüfen können.
- Machen Sie bitte Fotos, ggf. auch Videos von Ihrem Projekt. Sie benötigen diese für Ihren Verwendungsnachweis.
- Die Stadt Wuppertal braucht die Materialien ggf. für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Umsetzung des ISEKs. Eine Bewilligung der Fördermittel erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Stadt Wuppertal die Nutzungsrechte übertragen werden.
- Bitte denken Sie daran, bei Fotos die Einwilligungen der fotografierten Personen einzuholen. Ein entsprechendes Formular finden sie hier.
Der Verwendungsnachweis: Wie erhalte ich die Fördermittel?
Bitte reichen Sie spätestens 2 Monate nach Beendigung des Vorhabens einen sogenannten Verwendungsnachweis bei BarmenUrban ein. Wir prüfen diesen und leiten ihn an die Stadt Wuppertal weiter.
Der Verwendungsnachweis hat folgende Inhalte:
- Kurzbericht zum Projekt (1 – 2 Seiten), in dem Sie darlegen, was gemacht wurde, und wie Sie die im Förderantrag genannten Ziele erreicht haben. Neben dem Kurzbericht soll eine Foto- und/ oder Videodokumentation beigefügt werden.
- Nachweis der geleisteten Öffentlichkeitsarbeit (jeweils mind. 2 Belegexemplare)
- Kosten- und Finanzierungsübersicht (Einnahmen/ Ausgaben): Im Finanzplan des Förderantrags (Excel-Datei) befindet sich das Tabellenblatt „Zahlenmäßiger Nachweis“, das die Erstellung des Verwendungsnachweises erleichtert.
- Bitte nummerieren Sie alle Belege/ Kostenpositionen fortlaufend durch und tragen Sie die Beleg-Nummern passend in die Tabelle Verwendungsnachweis ein. Kleinere Kassen-Bons etc. kleben Sie bitte auf DIN-A 4-Papier.
- Für alle Beträge unter 500 € netto versichern Sie bitte schriftlich, dass Sie die zur Verfügung gestellten Fördermittel wirtschaftlich und sparsam verwendet haben.
- Bitte stellen Sie pro Beleg/ Kostenposition folgende Unterlagen in Form von Originalbelegen zusammen:
- Bei Anschaffungen/ Beauftragungen > 500 € netto:
- 3 Vergleichsangebote (ggf. Internet-Preisvergleich als Tabelle) und kurzer Vermerk, an wen der Auftrag vergeben wurde samt Grund (i. d. R. Preis)
- Schriftliche Beauftragung (ggf. Ausdruck E-Mail)
- Rechnungen/ Quittungen
- Zahlungsnachweise (Kontoauszüge etc.)
- Bitte rechnen Sie evtl. Pfand aus den Belegen heraus!
- Bei Anschaffungen/ Beauftragungen > 500 € netto:
Barmer Innenstadtbeirat
Beratung und Entscheidung
Antragsberatung und Weg zur Entscheidung
Der Weg zur Förderung Ihres Vorhabens läuft über BarmenUrban. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, um eine erste Einschätzung zur Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu bekommen.
Wir helfen Ihnen gern bei der Weiterentwicklung Ihrer Projektidee, bei der Findung von evtl. Kooperationspartner*innen sowie bei Bedarf auch bei der Antragsstellung.
Nach der erfolgten Beratung durch BarmenUrban prüft die Verwaltung, ob die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind, also, ob der Antrag förderfähig ist. Denn nur solche Anträge werden dem Barmer Innenstadtbeirat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Förderanträge werden im Barmer Innenstadtbeirat vorgestellt. Die Mitglieder des Beirats diskutieren über die Förderanträge und fassen einen Beschluss über deren Förderwürdigkeit. Diese Vergabeempfehlung ist Grundlage für die jeweiligen Bewilligungsbescheide, die von der Verwaltung erstellt werden.
Achtung: Vor Erhalt des Bewilligungsbescheids dürfen für das Projekt keine Anschaffungen getätigt werden und keine Vergaben für Leistungen erfolgen. In diesen Fällen gilt das Projekt als vorzeitig begonnen, was zum Verlust der Förderung führt.
Barmer Innenstadtbeirat
Der Barmer Innenstadtbeirat ist ein lokales Gremium, das auf Basis der kommunalen Richtlinie zum Verfügungsfonds (…) gebildet wurde. Er beschließt über Anträge an den Verfügungsfonds Barmen, die durch die Stadtverwaltung vorab als förderfähig beurteilt wurden.
Der Barmer Innenstadtbeirat besteht aus namentlich benannten Vertreter*innen lokaler Institutionen, Vereinen usw., die im Stadtteil soziale, kulturelle, bildungsbezogene oder wirtschaftliche Belange vertreten. Er wird vervollständigt durch eine*n Bewohner*in, zwei Gewerbetreibende und zwei Immobilieneigentümer*innen aus dem ISEK Gebiet. Die Lokalpolitik stellt beratende Mitglieder. Erster Vorsitzender ist XY, zweiter Vorsitzender XY.
Im Regelfall tagt der Innenstadtbeirat viermal jährlich. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen, sich einen Eindruck von der Arbeit des Beirates zu machen und als Gast an den Sitzungen teilzunehmen.
Der Barmer Innenstadtbeirat muss neu gebildet werden und befindet sich derzeit in der Aufstellung. Sobald die Mitglieder feststehen, werden sie an diese Stelle aufgelistet. Interessierte Anwohner können sich gern für eine Mitgliedschaft bei uns bewerben.
Download Antragsunterlagen
Wir stellen wir Ihnen im Folgenden einige Dokumente rund um das Thema „Verfügungsfonds Innenstadt Barmen“ zur Ansicht und zum Herunterladen bereit:
-
Merkblatt zum Verfügungsfonds
-
Logoleisten, Logos und Vorgaben zur Veröffentlichung zum Download
Rechtsgrundlagen
Der Verfügungsfonds Innenstadt Barmen beruht auf zwei Säulen. Es gibt die weiterhin gültige „Richtlinien der Stadt Wuppertal zum Verfügungsfonds ISEK Barmen – Innenstadt und zum lokalen beratenden „Barmer Innenstadtbeirat“, die für die ursprüngliche Bewilligung durch das Land NRW auf Basis der Ziffer 14 der Städtebauförderrichtlinien des Landes NRW 2008 erlassen wurde, und der ein 50 %ige Förderung vorsah. Die hierfür bereitgestellten Mittel stehen nicht mehr zur Verfügung.
Für den Verfügungsfonds der Stadterneuerung in NRW gilt inzwischen eine neue rechtliche Grundlage: Die Städtebauförderrichtlinie Nordrhein‑Westfalen 2023, die seit 1. Januar 2024 angewendet wird und die früheren Richtlinien (z. B. 2008/2018) ersetzt. Damit ist der frühere „Verfügungsfonds nach Ziffer 17 (Mitwirkung der Beteiligten)“ inhaltlich im neuen Abschnitt 10.2.1 aufgegangen.
In dem neuen Fördermittelbescheid für die Barmer Innenstadt wurde erneut ein Verfügungsfonds bewilligt, diesmal aber auf Basis der Regelungen in Abschnitt 10.2.1 Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Bewohnerschaft (ehemals Ziffer 17 FRL Stadterneuerung NRW 2008).
Die bedeutet in der Konsequenz, dass Projekte nunmehr keinen 50 %igen Eigenanteil mehr nachweisen müssen, sondern eine Förderung von bis zu 100 % der Kosten möglich ist. Die Fördermittel sind zudem nicht mehr beschränkt auf invstive oder investionsvorbereitende Maßnahmen, sondern können richtliniengemäß auch für konsumptive Zwecke verwendet werden. Die inhaltlichen Ziele der Barmen-bezogenen Richtlinie, die aus dem ISEK Innenstadt Barmen abgeleitet wurden, gelten weiterhin fort.
Kontakt
Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie eine aus Ihrer Sicht passende Idee für den Verfügungsfonds haben!
Wir beraten Sie gern bei der Entwicklung Ihrer Projektidee, bei der Findung von evtl. Kooperationspartner*innen sowie bei der Antragsstellung.
BarmenUrban – Büro für Innenstadtentwicklung
Martin Vöcks oder Frank Manfrahs
Werth 94
42275 Wuppertal
team@barmen-urban.de
(0202) 94 79 50 23
Die Öffnungszeiten in unserem Büro lauten: Dienstag 10 – 12 Uhr und Donnerstag 14 -16 Uhr.
Bestenfalls vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.









