Neue Denkmalschutzregeln verzögern den Baubeginn am Werth und verteuern den Umbau

Das neue Denkmalschutzgesetz, das Ende 2022 in Kraft getreten ist, hat Auswirkungen auf die geplanten Umbaumaßnahmen am Werth. Die Ausschreibung der Bauarbeiten sollte bereits erfolgt sein, jedoch stellen die neuen Regelungen die städtischen Planer vor neue Herausforderungen.

Foto: www.hasepost.de

Die Gesetzesänderungen betreffen insbesondere den Umgang mit Bodendekmälern. Da unter dem Werth verschiedene Bodendenkmäler wie alte Grundmauern aus dem 18. und 19. Jahrhundert vermutet werden, müssen die Bauarbeiten nun unter Berücksichtigung der neuen Vorschriften neu betrachtet werden. Durch Suchschachtungen, die vom Verkehrsressort in enger Abstimmung mit der Denkmalbehörde veranlasst werden, müssen die vermuteten Standorte der Denkmäler geprüft werden.

Werden ebensolche gefunden, werden diese dokumentiert, und ggf. müssen auch kleinere Umplanungen wie die Versetzung geplanter Leuchten oder Bäume erfolgen. Erst wenn diese Untersuchungen abgeschlossen und die Planung ggf. angepasst wurde, können die Planer die Ausschreibung veröffentlichen – dann aber rechtssicher und ohne die Gefahr erheblicher Nachforderungen durch das ausführende Unternehmen.

Zeitverzug und höhere Kosten

Die Stadt hat in Elberfeld bereits Erfahrungen mit diesem neuen Gesetz machen müssen, hat daraus gelernt und den Start der Ausschreibung zur Findung einer ausführenden Firma verschoben. Für die denkmalplegerischen Arbeiten werden ca. 300 Arbeitstage veranschlagt – sofern bei den  Suchschachchtungen etwas gefunden wird, das dokumentiert werden muss. Die Dauer der Untersuchung soll durch mehrere zeitgleich zu erfolgende Suchschachtungen mit mehreren Archäologen so gering wie möglich gehalten werden.

Foto: KI-generiert über https://ui.chatai.com/

Die Stadt schätzt zusätzliche Kosten in Höhe von mind. 1,5 Millionen Euro. Diese entstehen durch die Denkmalschutzarbeiten selbst, aber auch durch erhöhte Lagerungskosten für die bereits zu Vor-Corona-Preisen erworbenen Steine, Leuchten, etc. und für evtl. erforderliche Umplanungen. In Kürze wird mit dem Fördergeber geklärt, ob und wie mit den zusätzlichen Kosten und der Verzögerung des Baus umgegangen werden kann.

Ein genaues Datum für den Baubeginn steht noch nicht fest, es ist jedoch mit einer Verzögerung von mehreren Monaten zu rechnen. Die städtischen Verantwortlichen rechnen mit einem Baubeginn in 2024 und einer dreijährigen Bauzeit, so dass mit einer Fertigstellung nunmehr in 2026 zu rechnen ist.

Trotz der Herausforderungen, die das neue Denkmalschutzgesetz für alle Beteiligten mit sich bringt, bleibt das unveränderte Ziel, den Werth qualitätvoll zum „Kultur Teppich Barmen“ umzubauen – als zentrales Projekt des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) zur Aufwertung des Stadtteils und zur Schaffung eines attraktiven Lebensraums für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die ansässigen Unternehmen.

Die Stadt Wuppertal und die beteiligten Planer sind zuversichtlich, dass sie das Projekt trotz der Verzögerungen und höheren Kosten erfolgreich werden umsetzen können.