Wohnraumförderung NRW 2024
Zusammenfassung des Vortrags von Frau Vecchie im Rahmen des Immobilienwirtschaftlichen Stammtischs Barmen am 18.4.2023 sowie weiterführende Links
Frau Laura Vecchie, Teamleiterin Öffentliche Wohnungsbauförderung im Ressort Bauen und Wohnen der Stadt Wuppertal, erläuterte die wesentlichen Regelungen der aktuell veröffentlichten neuen Richtlinien zur Wohnraumförderung NRW 2024.
Über die Wohnraumförderung der Stadt Wuppertal können Immobilieneigentümer und Investoren interessante finanzielle Unterstützung bei der Erneuerung oder Schaffung von Wohnraum erhalten.
Darunter fällt nicht nur der Neubau von Wohnungen, sondern auch die Umwandlung von leerstehenden gewerblichen Einheiten im Bestand im Rahmen einer Nutzungsänderung..
Bei Modernisierungen werden u.a. gefördert:
- Verbesserung der Energieeffizienz
- Digitalisierung
- Einbruchsschutz
- Reduzierung von Barrieren
- Verbesserung des Wohnumfeldes
- Sonstige Instandsetzungen
Gefördert werden auch Wohnformen wie seniorengerechtes Wohnen oder studentisches Wohnen.
Insbesondere angesichts der steigenden Marktzinsen bietet die Wohnraumförderung durch weiterhin geringe Zinssätze sowie durch großzügige Tilgungsnachlässe und zahlreiche Zusatzförderungen interessante Möglichkeiten.
Wesentliche Aussagen sowie Fragen/ Themen in der Diskussion:
- Eingruppierung der Stadt Wuppertal von Mietstufe 3 in Stufe 4, was die Wohnraumförderung für Vermieter attraktiver macht.
(Mietniveau 2024: Einkommensgruppe A: 7,25 €/qm, Einkommensgruppe B: 8,40 €/ qm). - Zinsgünstige Darlehen bis 220.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % – feste Zinsen wahlweise für 25 oder 30 Jahre.
Zinssatz ab 0,00 % bzw. 0,5 % p.a., Tilgung 1 %. p.a. (auf Antrag 2 % p.a.) - Tilgungsnachlässe bis zu 50 %, bis zu 35 % bei Modernisierung von Bestandsimmobilien.
- Für die Entwicklung der Barmer Innenstadt kann die Wohnraumförderung wichtige Beiträge leisten im Zusammenhang mit der
- Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum.
Durch den Umbau bestehende Wohnungen oder die Umwandlung leerstehende Ladenlokale in Nebenlagen kann es Senioren ermöglicht werden, am angestammten Wohnort zu bleiben und so dazu beizutragen, die lokale Infrastruktur zu nutzen (medizinische Dienstleistungen/ Cafés etc.) - Schaffung von studentischem Wohnraum.
Der Zuzug von Student*innen kann wichtige Beiträge zur kulturellen Belebung und Attraktivierung der Barmer Innenstadt beitragen. Die erhöhte Nachfrage nach nachhaltigen Produkten erleichtert die Ansiedelung von entsprechenden Unternehmen und trägt zur Diversifizierung und Stabilisierung des lokalen Nutzungsmixes bei.
- Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum.
Die Wuppertaler Wohnraumförderung verzeichnet bereits einen spürbaren Nachfrageanstieg nach den Fördermitteln. Die bisher für Wuppertal bewilligten Landesmittel sind absehbar ausgeschöpft, doch bislang ist es immer gelungen, weitere Fördermittel vom Land zugewiesen zu bekommen. Damit dies gelingt, muss die entsprechende Nachfrage vorhanden sein, sodass die Wohnraumförderung gern neue Antragsteller*innen berät und versucht, eine Förderung möglich zu machen.
Ansprechpartnerin:
Stadt Wuppertal, Ressort Bauen und Wohnen
Abteilung Bauförderung und Wohnen
Frau Saurin
Hofaue 89
42103 Wuppertal
Tel.: 0202 : 563-58 67, Mail: baufoerderung@stadt.wuppertal.de
Weiterführende Informationen zum Thema Wohnraumförderung NRW
- Informationen inkl. Linkliste der Wuppertaler Wohnraumförderung
- Informationen der NRW Bank zum Thema Wohnraumförderung
- Broschüre „Mietwohnraumförderung NRW – Modernisierung Wohnungsbestand zukunftssicher gestalten„
- Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024
- Broschüre Mietwohnraumförderung 2023