Kostenneufestsetzung VO/1632/21 vom 07.12.21
Die Kostenneufestsetzung auf 10.976 Mio. € erfolgt aufgrund von Submissionsergebnissen.
Nach einer europaweiten Ausschreibung und der Submission am 24.09.2021 lagen acht Angebote von vier Anbietern vor, wovon das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt wurde. Die Finanzierung des zusätzlichen Eigenanteils ist sichergestellt und der Bauauftrag soll direkt nach der Beschlussfassung erteilt werden, damit der Baubeginn Anfang 2022 sichergestellt ist.
Nachfolgend die Vorlage zum Download:
![]() Beschlussvorlage |
Durchführungsbeschluss VO/0089/21 im März 2021
Der Rat beschließt die Umsetzung der Neugestaltung der zentralen Fußgängerzone Werth in Wuppertal Barmen, welche sich auf 9,64 Mio. € beläuft.
Die Umsetzung soll in drei Bauabschnitten stattfinden und in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 beginnen. Grundlage der Planung war ein europaweiter Realisierungswettbewerb im Jahr 2018 mit dem Preisträger „Barmer Kulturteppich“. Wettbewerbssieger war die Bietergemeinschaft ARGE Werth. Sie wurde mit der Planung beauftragt, welche bis Mitte 2020 andauerten. Inhalte wurden präzisiert und die Baukosten geschätzt. Die Förderung wurde bereits von der Bezirksregierung Düsseldorf bewilligt.
Nachfolgend die Vorlage samt Anhängen zum Download:
![]() Beschlussvorlage | ![]() Anlage 01 - Projektübersicht |
![]() Anlage 02 - Bauabschnitte | ![]() Anlage 03 - Kostenentwicklung |
Beschlussvorlage VO/1140/19 – Neugestaltung des Werth vom 05.02.2019
Um die Aufwertung der Innenstadt Barmen zu erreichen, sind räumliche und thematische Aktualisierungen der Teilmaßnahmen des ISEK notwendig.
Unter anderem beinhalten diese die konkrete Umsetzung der Planungen. Auch enthalten sind Kostensteigerungen aufgrund von zusätzlichen Leistungsbausteinen. Es wird vorgeschlagen den Anpassungen der ISEK-Teilmaßnahmen zuzustimmen und zusätzliche Fördermittel bei der Bezirksregierung anzumelden.
Nachfolgend die Vorlage samt Anhängen zum Download:
![]() Beschlussvorlage | ![]() Anlage 01 - Maßnahmenübersicht |
![]() Anlage 02 - Gewinnerentwurf | ![]() Anlage 03 - Veraltete Abgrenzung |
Grundsatzbeschluss VO/0040/17 (Präzisierung ISEK) vom 17.01.2017
Um zukunftsfähige Veränderungen in der Barmer Innenstadt zu erzielen, ist die Präzisierung des ISEK von Bedeutung. Aufgrund von Wuppertals polyzentrischer Struktur beinhaltet diese Präzisierung u.a. die Schärfung der Rolle Barmens in Wuppertal, die Arbeitsteilung zwischen Barmen und Elberfeld und die Profilbildung. Es werden fünf Beschlussvorschläge formuliert.
Nachfolgend die Vorlage samt Anhängen zum Download:
![]() Beschlussvorlage | ![]() Anlage 01 - Abschluss- dokumentation Wohnen | ![]() Anlage 02 - Vorgehen Innenstadt Barmen |
Fortschreibung ISEK VO/1790/15 vom 19.01.2016
Das integrierte Handlungskonzept (iHK) Innenstadt Barmen ist die Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Aktive Zentren“. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Barmen Innenstadt ist die Fortschreibung des iHK und ein neuer Versuch der Aufnahme in das Förderprogramm.
Nachfolgend die Vorlage samt Anhängen zum Download: