Für die Durchführung des Projekts „Neugestaltung Werth“ wurde dem Rat unter Bezug auf den Ratsbeschluss vom 21.06.22 (VO/0716/22) nach Gesprächen mit dem Fördergeber die Vorlage (VO/0115/22) zur Entscheidung vorgelegt.
Ratsbeschluss und neuer Bewilligungsbescheid liegen vor
Der Rat der Stadt Wuppertal hat in der Stitzung vom 8.11.22 der neuen Ausschreibung der Maßnahme „Neugestaltung Werth“ mit prognostizierten Gesamtprojektkosten in Höhe von 12,89 Mio. € und einem städtischen Eigenanteil in Höhe von 3,43 Mio. € zugestimmt.
Am 10.11.22 ist auch der Beweiligungsbescheid der Bezirksregierung eingangen, der als Vorbehalt noch in der Ratsvorlage enthalten ist.
Der Fördergeber gibt der Erneuerung des Werth auf Basis des durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs ebenfalls weiterhin eine hohe Priorität und sieht das Projekt im besonderen Landesinteresse.
Kostenverteilung
Nachdem die Ausschreibung zur Erneuerng des Werths aus formalen Gründen aufgehoben werden musste, hatte der Rat am 21.6.22 die Vorschläge der Verwaltung (VO/0716/22) einstimmig beschlossen, welche die Erneuerug des Werths sicherstellen und die zum Teil die Baupreise sichern, die vor den aktuellen Kostensteigerungen galten.
Allerdings können aus der Neuausschreibung resultierende Mehrkosten nicht auf die förderfähige Gesamtsumme angerechnet werden und gehen daher zu Lasten der Stadt Wuppertal. Diese Mehrkosten entstehen im Wesentlichen durch erwartete Kostensteigerungen aufgrund der Umsetzungsverzögerung von ca. einem Jahr sowie durch zusätzlich erforderliche Leistungen seitens des Ingenieurbüros (neuerliche Ausschreibung und Prüfung).
Das bereits erworbene Material ist dagegen grundsätzlich förderfähig, lediglich ein bestimmter Typ Natursteinpflaster im Wert von 127.306,08€ (bzw. 151.494,24 € brutto),
der zur Kündigung geführt hat, ist nach derzeitigen Stand davon ausgenommen.
In der Konsequenz wird die maximal förderfähige Summe auf 10,6 Mio. € gedeckelt, darüber hinausgehende Kosten sind vollständig von der Stadt Wuppertal zu tragen.
Weiteres Vorgehen
Der Fördergeber hat den Durchführungszeitraum der Gesamtmaßnahme bis zum 31.12.2025 verlängert. Auch mit einer Verlängerung ist der Zeitplan für die Gesamtmaßnahme eng, weshalb die Ausschreibung noch in diesem Jahr veröffentlicht und Anfang 2023 vergeben werden muss.
Die Lieferkettenproblematik durch Corona und den Krieg in der Ukraine sowie die allgemeine Inflation erschweren eine Kostenberechnung. Um diesen Faktoren, die insbesondere für die lange Bauzeit von fast drei Jahren großen Einfluss haben können, Rechnung zu tragen, wurde eine angemessene Kostensteigerung auf die Baukosten im Vergleich zum günstigsten Angebot aus dem 3. Quartal 2021 berücksichtigt. Weiterhin werden für die relevanten Materialien Stoffpreisgleitklauseln in den Vertrag aufgenommen.
Nachdem die Ausschreibung zur Erneuerng des Werths aus formalen Gründen aufgehoben werden musste, hat der Rat am 21.6.22 die Vorschläge der Verwaltung einstimmig beschlossen, welche die Erneuerug des Werths sicherstellen und die zum Teil die Baupreise sichern, die vor den aktuellen Kostensteigerungen galten.
Nachfolgend die Vorlage zum Download:
Beschlussvorlage![]() | Anlage 1 - Szenarien Werth![]() | Anlage 2 - Auflistung Materialien![]() |
Kostenneufestsetzung VO/1632/21 vom 07.12.21
Die Kostenneufestsetzung auf 10.976 Mio. € erfolgt aufgrund von Submissionsergebnissen.
Nach einer europaweiten Ausschreibung und der Submission am 24.09.2021 lagen acht Angebote von vier Anbietern vor, wovon das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt wurde. Die Finanzierung des zusätzlichen Eigenanteils ist sichergestellt und der Bauauftrag soll direkt nach der Beschlussfassung erteilt werden, damit der Baubeginn Anfang 2022 sichergestellt ist.
Nachfolgend die Vorlage zum Download:
![]() Beschlussvorlage |
Durchführungsbeschluss VO/0089/21 im März 2021
Der Rat beschließt die Umsetzung der Neugestaltung der zentralen Fußgängerzone Werth in Wuppertal Barmen, welche sich auf 9,64 Mio. € beläuft.
Die Umsetzung soll in drei Bauabschnitten stattfinden und in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 beginnen. Grundlage der Planung war ein europaweiter Realisierungswettbewerb im Jahr 2018 mit dem Preisträger „Barmer Kulturteppich“. Wettbewerbssieger war die Bietergemeinschaft ARGE Werth. Sie wurde mit der Planung beauftragt, welche bis Mitte 2020 andauerten. Inhalte wurden präzisiert und die Baukosten geschätzt. Die Förderung wurde bereits von der Bezirksregierung Düsseldorf bewilligt.
Nachfolgend die Vorlage samt Anhängen zum Download:
![]() Beschlussvorlage | ![]() Anlage 01 - Projektübersicht |
![]() Anlage 02 - Bauabschnitte | ![]() Anlage 03 - Kostenentwicklung |
Beschlussvorlage VO/1140/19 – Neugestaltung des Werth vom 05.02.2019
Um die Aufwertung der Innenstadt Barmen zu erreichen, sind räumliche und thematische Aktualisierungen der Teilmaßnahmen des ISEK notwendig.
Unter anderem beinhalten diese die konkrete Umsetzung der Planungen. Auch enthalten sind Kostensteigerungen aufgrund von zusätzlichen Leistungsbausteinen. Es wird vorgeschlagen den Anpassungen der ISEK-Teilmaßnahmen zuzustimmen und zusätzliche Fördermittel bei der Bezirksregierung anzumelden.
Nachfolgend die Vorlage samt Anhängen zum Download:
![]() Beschlussvorlage | ![]() Anlage 01 - Maßnahmenübersicht |
![]() Anlage 02 - Gewinnerentwurf | ![]() Anlage 03 - Veraltete Abgrenzung |
Grundsatzbeschluss VO/0040/17 (Präzisierung ISEK) vom 17.01.2017
Um zukunftsfähige Veränderungen in der Barmer Innenstadt zu erzielen, ist die Präzisierung des ISEK von Bedeutung. Aufgrund von Wuppertals polyzentrischer Struktur beinhaltet diese Präzisierung u.a. die Schärfung der Rolle Barmens in Wuppertal, die Arbeitsteilung zwischen Barmen und Elberfeld und die Profilbildung. Es werden fünf Beschlussvorschläge formuliert.
Nachfolgend die Vorlage samt Anhängen zum Download:
![]() Beschlussvorlage | ![]() Anlage 01 - Abschluss- dokumentation Wohnen | ![]() Anlage 02 - Vorgehen Innenstadt Barmen |
Fortschreibung ISEK VO/1790/15 vom 19.01.2016
Das integrierte Handlungskonzept (iHK) Innenstadt Barmen ist die Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Aktive Zentren“. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Barmen Innenstadt ist die Fortschreibung des iHK und ein neuer Versuch der Aufnahme in das Förderprogramm.
Nachfolgend die Vorlage samt Anhängen zum Download: